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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Grünwärts GbR

Raderberger Str. 180 H

50968 Köln


- im Folgenden: als „Lieferer“ bezeichnet

 

1. Allgemeines

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.

  • Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Seiten des Käufers werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn,  der Lieferer hat den Geschäftsbedingungen des Käufers schriftlich und ausdrücklich zugestimmt.

 

2. Angebote / Preise / Vertragsschluss / Verpackung & Versand

  • Alle Angebote sind in Bezug auf Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten unverbindlich und freibleibend, soweit sie nicht schriftlich ausdrücklich als Festangebot bezeichnet und zeitlich begrenzt sind.

  • Alle Angebote und Preise gelten nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der jeweils und aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Lieferer ist bei neuen Aufträgen (Anschlussaufträgen) nicht an vorhergehende Preise gebunden.

  • Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung des Lieferers verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.  Erfolgt keine Auftragsbestätigung, wird der Auftrag mit der Auslieferung der Ware durch den Lieferer verbindlich.

  • Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers, sofern nichts abweichendes vereinbart ist. Der Lieferer räumt sich das Recht ein,  Verpackung, Versandweg und Versandart nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu wählen.

 

3. Lieferbedingungen

  • Alle Angaben von Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich.

  • Wird eine vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten, so hat der Käufer das Recht, dem Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung der Ware nicht zum Ablauf der Nachfrist, so hat der Käufer das Recht, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

  • Im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. , auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten) verlängern sich die Lieferfristen in angemessenem Umfang.

 

4. Eigentumsvorbehalt

  • Der Lieferer behält sich das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen, auch künftige oder bedingte, des Lieferers gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen und Kosten beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder alle Forderungen des Lieferers in einer laufenden Rechnung geführt werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Lieferer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten und von Besteller noch nicht voll bezahlten Liefergegenstände während der betriebsüblichen Öffnungszeiten beim Besteller zu besichtigen und zu erfassen sowie gegebenenfalls erneut zu kennzeichnen.

  • Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

  • Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt in Höhe unserer Forderung zur Sicherheit an uns ab. Bei Eingriffen Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen hat der Käufer die Pflicht, den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer darf die gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen oder abtreten.

  • Der Lieferer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

 

5. Mängelhaftung

  • Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens eine Woche nach Erhalt der Lieferung, gegenüber dem Lieferer schriftlich geltend zu machen. Wird dies nicht getan, gilt die Ware als genehmigt.

  • Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Wird dies nicht getan, gilt die Ware hinsichtlich dieses Mangels ebenfalls als genehmigt.

 

6. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

  • In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den hier aufgeführten Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet ist, wird der Lieferer nur zur Haftung gezogen, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

  • Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten  Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  • Die Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch lediglich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

7. Zahlungsbedingungen

  • Alle Zahlungen sind in EURO und ausschließlich an den Lieferer zu leisten.

  • Alle Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto fällig.

  • Die Ablehnung von Schecks hält sich der Lieferer vor.

  • Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden Verzugszinsen berechnet, mindestens 2 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, mindestens jedoch € 4,00 je Mahnvorgang.

  • Der Lieferer hat das Recht, seine Forderungen gegen den Käufer an Dritte abzutreten.

  • Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge. Darüber hinaus ist der Lieferer berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Darüber hinaus ist der Lieferer berechtigt, dem Käufer die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen.

 

8. Schlussbestimmung

  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die rechtlich zulässig ist und der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

  • Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Lieferer dürfen nicht auf Dritte übertragen werden, wenn nicht anders vereinbart.

  • Der Lieferer ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Vertragspartner, gleich ob diese vom Vertragspartner selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Beachtung der dortigen Regelungen zu speichern und zu verarbeiten.

 

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

  • Erfüllungsort ist die ausführende Betriebsstätte.

  • Als alleiniger Gerichtsstand für Streitigkeiten jeglicher Art aus der Geschäftsbeziehung gilt die Zuständigkeit der Gerichte am Geschäftssitz des Lieferers als vereinbart. Der Lieferer hält sich das Recht vor, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht für Vertragsbeziehungen.

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